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Private Unfallversicherung

Unfallversichert ist in Österreich jeder Sozialversicherte, allerdings nur am Weg von und zur Arbeit und am Arbeitsplatz. Daneben gibt es aber noch große Personengruppe, die nicht versichert sind, zum Beispiel Kinder bis zum Schuleintritt und Hausfrauen. Doch diese gesetzliche Unfallversicherung deckt ausschließlich die Folgen von Arbeitsunfällen. Die medizinische Behandlung ist zwar durch die – ebenfalls gesetzliche – Krankenversicherung auch nach Freizeitunfällen gesichert, wer aber infolge eines Freizeitunfalls auf Dauer erwerbsunfähig wird, erhält keine Versehrtenrente. Und da die Höhe der Invaliditätspension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung von der Zahl der Versicherungsjahre abhängt, sind besonders jüngere Unfallopfer damit nur unzureichend versorgt.

Zu denken gibt auch, dass sich rund 75 Prozent aller Unfälle und 50 Prozent aller tödlichen Unfälle in der Freizeit ereignen. Rund 600.000 Österreicher/innen erleiden pro Jahr eine Freizeitunfall. Insofern ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung, die alle Teilbereiche des Lebens abdeckt, nicht unvernünftig - vor allem wenn man bedenkt, welche Kosten allein der behindertengerechte Umbau von Haus oder Wohnung und Auto verursacht.