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Neue Rechtslage - Geldstrafen aus dem EU-Raum
Seit 1. März 2008 heißt es aber aufpassen, wenn man im EU-Ausland Verwaltungsüberträtungen begeht. Denn die verhängten Strafen können jetzt auch in Österreich vollstreckt werden.
Neue Rechtslage. Das neue Verwaltungsstrafvollstrckungsgesetz sieht zwar Vollstreckungsmaßnahmen im Heimatland erst ab einer Geldstrafe von EUR 70,- vor. Im Rahmen der Europaweiten Rechtshilfepraxis gibt die österreichische Behörde aber auch Daten des Fahrzeughalters und -lenkers an das Ausland weiter und unterstützt somit aktiv die Strafverfolgung.
Beachte: Die österreichische Vollstreckungsbehörde prüft bei Erhalt der sog. Bescheinigung einer Straftat nicht mehr, ob der Anspruch nach ausländischem Recht überhaupt rechtmäßig war! Nur formale Fehler oder Übermittlungsfehler können eine Vollstreckung verhindern.
Eine Rechtsschutz-Versicherung kann für solche Fälle hilfreich sein.
Hundehaftpflicht in Wien
Für Hunde, die nach dem 1.1.2006 zur Welt kommen und in Wien angemeldet sind, ist ab sofort der Abschluß einer Haftpflichtversicherung verpflichtend.
Nach Oberösterreich ist Wien nun das 2. Bundesland, in dem das Tierhaltegesetz eine Hundehaftpflichtversicherung vorschreibt.
Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die durch den Hund verursachten Personen– oder Sachschäden und auch damit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Kosten. Versicherungsgesellschaften bieten eigenständige Hundehaftpflichtversicherungen an. In einer Bündelversicherung wie der Eigenheimversicherung ist meist das Risiko der Hundehaftpflicht mit abgedeckt. In einer Haushaltsversicherung können Hunde mit einem Zusatz mitversichert werden.
Die fehlende Hundehaftpflichtversicherung für den ab 1.1.2006 zur Welt gekommenen Hund ist eine Verwaltungsübertretung welche mit einer Geldstrafe von bis zu € 3.300.– geahndet wird.
Doch auch für Hunde, die vor dem 1.1.2006 zur Welt gekommen sind, ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll. Das harmloseste Hündchen kann enorme Schäden verursachen, wenn es zum Beispiel entwischt und ein ihm ausweichendes Auto oder Motorrad einen Unfall erleidet.
Führerschein - Vormerksystem
Das Vormerksystem, dessen Ziel die Erfassung von Mehrfachtätern und Hochrisikolenkern ist, ist am 1. Juli 2005 in Kraft getreten. Wird eines der 13 Vormerkdelikte begangen, gibt es beim ersten Mal eine Vormerkung im Führerscheinregister. Kommt es innerhalb von zwei Jahren zu einem weiteren Delikt, muss der betroffene Lenker an einer besonderen Maßnahme teilnehmen (z.B. Nachschulung, Fahrsicherheitstraining). Diese Maßnahmen sind von der Behörde auch dann anzuordnen, wenn gleichzeitig mehrere Vormerkdelikte begangen werden. Bei der dritten Übertretung innerhalb von 2 Jahren wird die Lenkerberechtigung für mindestens 3 Monate entzogen. Vormerkungen werden nach zwei deliktfreien Jahren gelöscht.
Die 13 Vormerkdelikte:
- Übertretung der 0,1 Promille-Obergrenze bei C-Lenkern (LKW)
- Übertretung der 0,1 Promille-Obergrenze bei D-Lenker (Bus)
- Übertretung der 0,5 Promille-Obergrenze (alle Lenker)
- Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg
- Nichtbeachtung des Zeichens „Halt“ bei Behinderung anderer Fahrzeuglenker
- Nichtbeachtung des Rotlichts bei Behinderung anderer Fahrzeuglenker
- Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
- Missachtung des Fahrverbotes für KFZ mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen
- Übertretung der Verordnung bzgl. Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
- Nichtbeachtung des Rotlichts bei Bahnübergängen und Umfahren der bereits geschlossenen Schranken
- Lenken eines Fahrzeuges, dessen technischer Zustand oder nicht gesicherter Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt.
- Nichtbeachten der Vorschriften über die Kindersicherung
- Nichteinhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes von 0,2—0,4 Sekunden
Absicherung bei Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit ist die Hauptursache für private Überschuldung
Statistisch gesehen war im Jahr 2004 jeder 3,6. Österreicher zumindest einmal pro Jahr arbeitslos. Die staatliche Absicherung ist zwar vorhanden, in den meisten Fällen jedoch nicht ausreichend. Bei einem Verdienstausfall aufgrund von Arbeitslosigkeit verringert sich der finanzielle Spielraum beträchtlich, denn ein großer Teil der Ausgaben (z.B. Wohnungsmiete, Kredite, Versicherungen) bestehen weiterhin.
Doch auch das Risiko einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall wird oftmals unterschätzt. Vor allem längere Krankheit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit können erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. Ein Angestellter erhält nach Wegfall der Lohnfortzahlung ein Krankengeld, das lediglich 60% des früheren Verdienstes darstellt. Bei Gewerbetreibenden oder Selbstständigen besteht die Gefahr des vollständigen Verdienstausfalles.
In Kooperation mit einem in Österreich ansässigen Versicherer können wir nun eine Versicherung anbieten, welche für die Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit von monatlichen Zahlungsverpflichtungen abgeschlossen werden kann.
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