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Eigenheimversicherung

Während bei der Haushaltsversicherung „nur“ der Wohnungsinhalt unter den Versicherungsschutz fällt, ist bei der Eigenheimversicherung auch das Haus selbst versichert. Genau genommen deckt die Eigenheimversicherung Schäden an den fixen Bestandteilen des Gebäudes (also an Grund- und Kellermauern, Elekro- und Glasinstallationen, Wasserver und –entsorgungsanlagen). Auch Haftpflichtschäden, die das Grundstück mit einschließen, zählen zur Deckung. Nebengebäude auf dem in der Polizze bezeichneten Grundstück (Garage, Schuppen, Abstellräume und Ähnliches) fallen in der Regel ebenfalls unter den Versicherungsschutz, allerdings oft eingeschränkt, zum Beispiel „Nebengebäude bis 30 Quadratmeter“ oder „bis € 3.634.-.